Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Gemäß §13 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AVG) 1991 i.d.g.F. können zu den angeführten Parteienverkehrszeiten Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden sind, eingebracht werden.