Parteienverkehrszeiten

    Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Sprechstunde des Bürgermeisters Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Gemäß §13 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AVG) 1991 i.d.g.F. können zu den angeführten Parteienverkehrszeiten Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden sind, eingebracht werden.